Nach
den Bestimmungen der Berufsordnung der Nordrheinischen Ärzteschaft sowie
auch gemäß den Bestimmungen des §121 SGB
V sind wir verpflichtet, eine Arbeitsgruppe anzugeben,
in der die verschiedenen Teilbereiche der Reproduktionsmedizin
von kompetenten Ärzten bzw. Naturwissenschaftlern
vertreten werden. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe sind
im Folgenden aufgeführt: |