Kosten

Die öffentliche Debatte über die Kosten einer Kinderwunschbehandlung hat sicher zu großer Verwirrung geführt, die aber selbst durch genauer Kenntnis der Regelungen nicht völlig zu beseitigen ist.

Die Kosten der Diagnostik werden grundsätzlich bei gesetzlich und privat versicherten Patienten von den Kassen bzw. Versicherungen getragen (sofern dies bei Privatversicherten nicht von vornherein ausdrücklich augeschlossen ist). Dies gilt auch für die Behandlung der Frau, sofern bei dieser ein krankhafter Befund nachgewiesen ist und lediglich die Optimierung der Ausgangsbedingen für eine natürliche Zeugung angestrebt wird (z.B. durch Hormonstimulation). Erst wenn eine „Künstliche Befruchtung“ durch Insemination oder IVF bzw. IVF/ICSI durchgeführt werden muß, ist in Abhängigkeit von der Versicherungs-konstellation zu erwarten, daß nennenswerte Kosten auf die Paare zukommen.

Sind beide Eheleute gesetzlich versichert, die Ehefrau mindestens 25 und höchstens 39 Jahre alt und der Ehemann mindestens 25 und höchstens 49 Jahre alt, so wird bei Inseminationen, IVF-Behandlungen und IVF/ICSI-Behandlungen eine Eigenbeteiligung von 50% erwartet, den Rest zahlt die Krankenkasse direkt über die Versichertenkarte. Dazu ist vor Behandlungebeginn ein Antrag an die Krankenkasse zu stellen, den die Paare von der behandelnden Praxis ausgehändigt bekommen und der genehmigt sein muß, bevor mit der Therapie begonnen werden kann. Die Höhe des Eigenanteils kann in Abhängigkeit von der Art der Behandlung und den Medikamenten (deren Preis in der Apotheke ebenfalls zu 50% direkt bezahlt werden muß) sehr stark variieren: Für eine Intrauterine Insemination ohne Hormonstimulation fallen Kosten von höchstens €80 pro Zyklus an, wenn Hormone zur Eierstocksstimulation verabreicht werden müssen, können die Kosten aber auch leicht um €150-250 höher liegen. Für IVF – oder IVF-ICSI Behandlungen ist mit einem Eigenanteil zwischen € 1.300 und 2.000 zu rechnen, je nachdem, wie hoch die Medikamente dosiert werden müssen.

Für Privatversicherte git das sogenannte „Verursacherprinzip“, d.h., wenn der privatversicherte Ehepartner an der Erkrankung leidet, aufgrund deren die „künstliche Befruchtung“ notwendig ist, ist die Privatversicherung verpflichtet, auch die Kosten des mitbehandelten Ehepartners zu übernehmen. Das ist vor Allem bei männlichen Fruchtbarkeitsstörungen von Bedeutung, bei denen der größte Teil der Behandlung trotzdem bei der Frau erfolgen muß. In diesem Falle entstehen also für das Paar keinerlei Kosten. Die höchsten Kosten haben Paare zu tragen, die gesetzlich versichert sind, die aber nicht die obengenannten Kriterien erfüllen: Diese Paare müssen sämtliche Kosten selbst tragen. Da die Behandlungen in diesen Fällen nach der Gebührenordnung für ärzte (GOä) abgerechnet werden müssen, entstehen allein für die Honorierung der ärztlichen Leistung Kosten von ca. €1.500 -2.000 (für IVF) bzw. €2.500-3.000 (für IVF/ICSI). Hinzu kommen die Hormonpräparate für € 1.200 – 2.500. Bei Inseminationsbehandlungen belaufen sich die Kosten auf € 250 - 500 ohne Medikamente.

Ein besonderes Problem stellt die Kryokonservierung dar: hier sind weder gesetzliche noch private Versicherungen zur Kostenübernahme verpflichtet. Die Kryokonservierung selbst kostet ca. € 300, die Einlagerung in flüssigem Stickstoff ca. € 120 für jedes halbe Jahr. Für einen Zyklus mit Transfer kryokonservierter und wiederaufgetauter Embryonen muß man mit ca. € 500 rechnen.